Fahrzeugschein Erklärung – Alles über die Zulassungsbescheinigung Teil 1 auf einen Blick!

Fahrzeugschein Erklärung: Was steckt hinter dem KFZ Schein?

Fahrzeugschein Erklärung – Wir haben ihn (hoffentlich) alle im Auto. Entweder im Handschuhfach, an der Sonnenblende, in der Mittelkonsole oder an anderen Orten. Die Rede ist vom Fahrzeugschein. Besser gesagt von der Zulassungsbescheinigung Teil 1, wie sie seit 2005 heißt. Allerdings wurde der Fahrzeugschein – wie er umgangssprachlich oft noch genannt wird – nach seiner Namensänderung nicht unbedingt lesbarer. 😆  Aber keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkle. Und zwar klären wir: Was steht im Fahrzeugschein? Wie ist er aufzubewahren? Was passiert bei Verlust? Wie kann ich den Fahrzeugschein richtig lesen?

Alles Wichtige hier im Video:

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1? – Fahrzeugschein Erklärung

Kurzum: Der Fahrzeugschein ist quasi der Personalausweis deines Autos. Denn er enthält Informationen über persönliche Daten des Fahrzeughalters, das amtliche Kennzeichen und technische Fakten über das KFZ. Du brauchst ihn zur allgemeinen Kontrolle deines Autos und zur Teilnahme am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein ist allerdings nur ein Teil der Zulassungsbescheinigung. Dazu gehört noch der Fahrzeugbrief. Der Fahrzeugschein ist heute die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil 2. Und nur beide zusammen ergeben die vollständigen Papiere des Autos!

Doch warum gibt es so viele Namen für die Fahrzeugpapiere? Im Jahr 2005 wurden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 abgelöst. Die Gründe: Fahrzeugpapiere sollen innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Das Ziel: Vereinheitlichung, weniger Sprachbarrieren innerhalb der Mitgliedstaaten und vereinfachte Kontrollen. Außerdem wurden sie mit ihrer Namensänderung auch fälschungssicherer gemacht.

Fahrzeugschein Erklärung – Fahrzeugschein lesen: Wo steht was?

Kommen wir zum wohl kryptischsten Teil: Den Fahrzeugschein lesen. Seitdem der Fahrzeugschein „europäisiert“ wurde, gibt es EU-weit gültige Codes aus Buchstaben und Nummern. Und dann gibt es sogar noch Zahlen in Klammern, die wiederum auf nationaler Ebene wichtig sind. Wieso also einfach, wenn es auch kompliziert geht? 😉  Wir haben versucht, dir die ganzen Bezeichnungen – sowohl von der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 als auch vom „alten“ Fahrzeugschein – übersichtlich zu erklären. Fahrzeugschein Nummern lesen, ist schließlich nicht ganz ohne. Um Übersicht in diesen Wirrwarr zu bringen, orientieren wir uns von links nach rechts (in ausgeklappter Form) bzw. von vorne nach hinten (in geschlossenem Zustand).

Tuning und Felgen: Was ist wichtig im Fahrzeugschein?

Kurzer Exkurs, bevor es losgeht: Nummer 15 und Buchstabe K werden wichtig, wenn du etwas an deinem Auto veränderst. Also wenn du beispielsweise neue Kompletträder aufziehst oder deinen Schlitten anderweitig tunst. Nummer 15 gibt Aussage über die Bereifung. Du kannst allerdings auch andere Größen fahren. Was du eintragungsfrei aufziehen darfst, erfährst du hier: Muss ich meine Felgen eintragen lassen? Der Buchstabe K beweist, dass dein Wagen über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt. Diese kann erlöschen oder muss zumindest neu geprüft werden, wenn du nicht abgenommene Teile einbauen lässt. Wie das im Fall von Rädern aussieht, kannst du hier lesen: Felgen ohne Gutachten eintragen.

Fahrzeugschein Erklärung: kW, PS, Hubraum, Leergewicht, Erstzulassung

Der Fahrzeugschein ist lang. Und wir wissen, was gefragt ist. Die am meisten nachgefragten Informationen und wo du sie findest hier einmal im Überblick:

  • Fahrzeugschein kW und PS: Wieviel PS dein Auto hat, steht leider nicht im Fahrzeugschein. Allerdings kannst du die Nennleistung in kW (Kilowatt) bei P.2 auf der dritten Seite bzw. hinten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden. Im alten Fahrzeugschein steht die kW-Angabe bei Nummer 7. Und wenn du die kW-Zahl mit 1,36 multiplizierst, erhältst du eine relativ genaue Angabe über die Pferdestärken.
  • Fahrzeugschein Hubraum: Bei P.1 (Zulassungsbescheinigung Teil 1) auf der zweiten Seite in der Mitte bzw. bei Nummer 8 im alten Fahrzeugschein findest du die Angabe zum Hubraum in Kubikzentimetern.
  • Fahrzeugschein Leergewicht: Auf der letzten Seite bei der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter G bzw. bei Nummer 14 im alten Fahrzeugschein findest du das Leergewicht des Autos in Kilogramm.
  • Fahrzeugschein Erstzulassung: Wann das Auto zugelassen wurde, steht auf der zweiten/mittleren Seite in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter B und im alten Fahrzeugschein unter „32. Tag der ersten Zulassung“.

Alle weiteren Angaben gibt´s hier:

ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL 1FAHRZEUGSCHEIN VOR 2005ERKLÄRUNG/BEDEUTUNG
ADas vorstehende amtliche KennzeichenAmtliches Kennzeichen
C.1.1Name (ggf. auch Geburtsname), FirmaName der Person oder der Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen ist
C.1.2VornameVorname(n) der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist
C.1.3Straße und Haus-Nr., Postleitzahl, Wohnort/FirmensitzAnschrift der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist
Nächste HUAnmeldung zur nächsten HU imZeitraum, in dem die nächste HU fällig ist in Monat und Jahr
I(Stempel unten auf Titelseite)Datum von Ausstellung der Fahrzeugzulassung
C.4cInformation, ob der Inhaber der Zulassung auch Eigentümer des Fahrzeugs ist
B32. Tag der ersten ZulassungDatum der Erstzulassung
2.1Schlüsselnummer zu 2Hersteller-Schlüsselnummer, also von welcher Herstellerfirma das Auto stammt
2.2Schlüsselnummer zu 3Typ-Schlüsselnummer: Typ (erste 3 Stellen) und Variante/Version (letzte 5 Stellen) des Autos
JFahrzeugklasse nach EG-Klassifikation
4Schlüsselnummer zu 1Art des Aufbaus
E4. Fahrzeug-Ident.-Nr.Fahrzeug-Identifizierungsnummer (einzigartig)
3(Feld rechts neben Nr. 4)Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer
D.1Marke
D.23.Typ, Variante, Version
D.3Handelsbezeichnung(en) der Version
22.Hersteller-Kurzbezeichnung
51. (oben)Bezeichnung der Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus
V.9Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
141. (unten)Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
P.35.Kraftstoffart oder Energiequelle
10(Feld rechts neben 5.)Code zu P.3
14.1Schlüsselnummer zu 1Code zu V.9 oder 14
P.18. Hubraum cm3Hubraum in Kubikzentimetern
2233. BemerkungenBemerkungen und Ausnahmen
L18. Zahl der AchsenAnzahl der Achsen
919. davon angetriebene AchsenAnzahl der Antriebsachsen
P.2/P.47. Leistung in kW bei min^(-1)Nennleistung in Kilowatt/Nenndrehzahl in Umdrehungen pro Minute
T6. Höchstgeschwindigkeit km/hHöchstgeschwindigkeit in Stundenkilometern
1813. Maße über alles mm LLänge in Millimetern
1913. Maße über alles mm BBreite in Millimetern
2013. Maße über alles mm HHöhe in Millimetern
G14. Leergewicht kgMasse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in Kilogramm (Leermasse), also Fahrzeuggewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff, etc.
1210. Rauminhalt des Tanks m3Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in Kubikmetern
13Max. zulässige Stützlast eines Anhängers in Kilogramm
QLeistungsgewicht in Kilowatt pro Kilogramm (nur bei Krafträdern)
V.7CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer
F.115. Zul. Gesamtgewicht kgTechnisch zulässige Gesamtmasse in Kilogramm
F.2Im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm (variiert von Land zu Land)
(7)16. Zul. Achslast in kg (v-m-h)Technisch zulässige max. Achslast/Masse je nach Achsgruppe in Kilogramm
7.1Achse 1
7.2Achse 2
7.3Achse 3
(8)Im Zulassungsstaat zulässige max. Achslast in Kilogramm
8.1Achse 1
8.2Achse 2
8.3Achse 3
U.130. Standgeräusch dB (A)Standgeräusch in Dezibel
U.2Drehzahl pro Minute, auf die sich Standgeräusch bezieht
U.331. Fahrgeräusch dB (A)Fahrgeräusch in Dezibel
O.128. Anhängelast kg bei Anhänger m. BremseTechnisch max. zulässige gebremste Anhängelast in Kilogramm
O.229. bei Anhänger ohne BremseTechnisch max. zulässige ungebremste Anhängelast in Kilogramm
S.112. Sitzplätze einschl. Führerpl. und Nots.Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
S.211. Steh-/LiegeplätzeStehplätze
(15)20. Größenbezeichnung der BereifungBereifung
15.121. Größenbezeichnung der BereifungAchse 1
15.222. Größenbezeichnung der BereifungAchse 2
15.323. Größenbezeichnung der BereifungAchse 3
RFarbe des Fahrzeugs
11Code zu R
KNummer der EG-Typengenehmigung oder ABE
6Datum zu K
17Merkmal zur Betriebserlaubnis
16Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2
21Sonstige Vermerke

Was ist der Unterschied zwischen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2? – Fahrzeugschein Erklärung

Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein:

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 – oder auch Fahrzeugschein – ist sowas wie der Steckbrief deines Autos. Außerdem ist dort vermerkt, wer die Verantwortung für die Instandhaltung trägt. Das ist nämlich der Fahrzeughalter. Wenn du bei einer Hauptuntersuchung warst, wird die Plakette im Fahrzeugschein ebenfalls dort eingetragen.

Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief:

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (alias Fahrzeugbrief) gibt Aussage über den Eigentümer des Fahrzeugs. Dort steht nicht nur der aktuelle Halter des Autos, sondern auch der vorherige. Nach jedem zweiten Halterwechsel muss allerdings eine neue Zulassungsbescheinigung (Teil 2) her. Dafür musst du zur Zulassungsbehörde und dir einen neuen Fahrzeugbrief ausstellen lassen.

Fahrzeugschein Erklärung: Wo gehören die Papiere hin?

Du musst die Zulassungsbescheinigung Teil 1 immer im Original dabeihaben, wenn du Auto fährst! Dass das so ist, regelt § 11 Abs. 6 der Fahrzeugzulassungsverordnung. Wenn du den Fahrzeugschein nur als Kopie oder gar nicht vorzeigen kannst, musst du mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10€ rechnen. Es empfiehlt sich daher, den Fahrzeugschein immer an Bord zu haben. Noch besser wäre es natürlich, wenn du ihn nach dem Fahren mit raus nimmst. Wird der Fahrzeugschein nämlich samt deines Autos gestohlen, haben es die Diebe einfacher, deinen Wagen weiterzuverkaufen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 solltest du besser nicht durch die Gegend kutschieren. Sie ist zwar fälschungssicherer geworden, allerdings fällt es Dieben immer noch leichter, ein Auto mit vollständigen Papieren weiterzugeben. Wenn du beim Fahren nicht auf den Fahrzeugbrief verzichten willst, dann verstecke ihn gut und lasse ihn nicht sichtbar im Wagen liegen. Sonst sind im Worstcase nämlich nicht nur deine Papiere, sondern auch dein Auto weg. Kurz: Bewahre die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sicher auf. Denn nur damit kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass das Auto dir gehört. Suche für ihn zuhause ein sicheres Plätzchen wie zum Beispiel einen Tresor.

Papiere verloren: Was tun? – Fahrzeugschein Erklärung

Oh nein. Es ist passiert. Dir sind deine Fahrzeugpapiere abhanden gekommen. Entweder wurden sie dir gestohlen oder du findest sie nicht wieder. Was auch immer der Grund ist: Du musst handeln. Und zwar schnell. Warum? Weil du ohne vollständige Fahrzeugpapiere nicht nachweisen kannst, dass du der offizielle Halter des Autos bist. Und dann wird’s im Falle einer Kontrolle kritisch. Was also tun, wenn du eine der beiden Zulassungsbescheinigungen verloren hast?

  1. Melde den Verlust bei der KFZ-Zulassungsbehörde, die die Papiere ursprünglich ausgestellt hat, oder bei der Polizei. Vor allem beim Diebstahl solltest du eine Anzeige aufgeben. In manchen Orten ist es auch möglich, das Verschwinden dem Bezirks-/Bürgeramt mitzuteilen.
  2. Die Dienststelle, bei der du den Verlust gemeldet hast, stellt dir eine Bestätigung aus, dass du nicht mehr im Besitz der Papiere bist. Achtung! Diese Bescheinigung ist nur eine Woche gültig.
  3. Um das Auto auch nach der Übergangszeit weiterfahren zu dürfen, musst du neue Fahrzeugpapiere beantragen. Hier sind wir übrigens wieder beim Thema Aufbewahrung. Denn mit dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) kannst du nachweisen, dass du offizieller Fahrzeughalter bist.

Doch was passiert, wenn der Fahrzeugschein auf magische Weise wieder auftaucht? Wenn du die neuen Papiere dann schon beantragt hast, heißt es: Die aufgefundene Zulassungsbescheinigung der Zulassungsbehörde geben. Diese entwertet diese dann und gibt dir deinen neuen, bereits beantragten Schein. Es darf nämlich nur einen Fahrzeugschein pro Auto geben. Das ist doch fast schon romantisch. 😉

Fahrzeugschein Erklärung – Papiere verloren: Was brauche ich für eine neue Beantragung?

Fahrzeugpapiere weg. Mist. Jetzt müssen neue her. Wohin wir dann müssen, haben wir bereits geklärt. Jetzt die Frage: Welche Dokumente brauchen wir? Hier die Auflistung:

  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Wenn vorhanden: Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief
  • Bestätigung einer gültigen HU (Hauptuntersuchung)
  • Verlustbestätigung, die du bei der Verlustmeldung bekommen hast
  • Eidesstattliche Erklärung, wenn du einen neuen Fahrzeugschein beantragst
  • Vollmacht und Identitätsnachweis, wenn du nicht der offiziell eingetragene Halter des Autos bist

Puh, das war ganz schön viel Input. Und was gibt es schöneres, als anschließend abzuschalten? Wir hätten da eine Idee: Im Felgenshop findest du über 8.000 Felgen und Reifen für jeden Geschmack. Schau doch einfach mal vorbei. Scrolle dich ganz entspannt durch unsere große Auswahl an Kompletträdern!

PS: Die Informationen stammen von Bußgeldkatalog und Mobiliter.

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